An der Mittleren Elbe soll nun nachgeholt werden, was in der DDR „versäumt“ worden war. Dafür wurden die alten Pläne aus den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts wieder aus der Schublade geholt. Die intensiven Unterhaltungsmaßnahmen haben mit der Beseitigung der so genannten „Unterhaltungsrückstände“ aus der DDR-Zeit die Realisierung einer ganzjährigen Fahrwassertiefe von 1,60 m an 95 % der eisfreien Tage zwischen Dresden und Geesthacht als Ziel. Dadurch soll der Zustand der Elbe von 1936 wieder hergestellt werden. Dies wurde auch vom ehemaligen Bundesverkehrsminister Stolpe der tschechischen Regierung zugesagt. Gleichzeitig hat er aber ausgeschlossen, dass an der deutschen Elbe Staustufen gebaut werden sollen. Nach Meinung der Wasserbauer ist eine ganzjährige Fahrwassertiefe von 1,60 m durch einfache flussbauliche Unterhaltungsmaßnahmen bzw. die Wiederherstellung des alten Zustands von 1936 erreichbar. Dabei bleibt offen, was „einfache Maßnahmen“ bzw. der Zustand von 1936 bedeuten. Nicht berücksichtigt wird auch, dass sich die Elbe seit 1936 stark verändert hat.
Ebenfalls nicht berücksichtigt wird in den Zusagen an die tschechische Regierung, dass die Wassermengen der Elbe in den letzten Jahren vor allem in den Sommermonaten immer mehr abgenommen haben - ein Effekt, der in Zukunft durch den Klimawandel noch weiter verstärkt wird. Das Ausbauziel von 1,60 m bezieht sich aber nur auf den sogenannten "Gleichwertigen Wasserstand". Dieser ist ein statistischer Durchschnittswert der mittleren Wasserstände aus früheren Jahren, der heute kaum noch erreicht wird. Das wiederum bedeutet: nur wenn die Elbe genug Wasser führen sollte, wird von der Bundesregierung eine Fahrwassertiefe von 1,60 m garantiert.
Im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) von 1992 wurden Strombaumaßnahmen an der Elbe auf einer Länge von 566 km beschlossen. Mit Hilfe von Buhnen, Deck- und Leitwerken sowie einer Schotterung der Ufer sollen nun die Schifffahrtsbedingungen verbessert werden.
Generell muss zwischen den so genannten Unterhaltungs- und Ausbaumaßnahmen unterschieden werden. Unterhaltungsmaßnahmen dienen zum Erhalt eines einmal ausgebauten Zustands und können jederzeit bei Bedarf durchgeführt werden Ausbaumaßnahmen (oder auch Neubauten) an Gewässern bedürfen eines Planfeststellungsverfahrens, an dem die Träger öffentlicher Belange und die Naturschutzverbände beteiligt werden müssen.
siehe auch: Die Unterhaltungsmaßnahmen und ihre Folgen