In den letzten zwei Jahrhunderten hat der Mensch den Flüssen zunehmend ihren Raum genommen und sie zur besseren Schiffbarkeit begradigt, in Beton- und Deichkorsetts gezwängt, und durch Staustufen ihrer natürlichen Dynamik beraubt. Ausbau und Kanalisierung haben zu einer Verkürzung der Flussläufe und damit zu einem beschleunigten Wasserabfluss geführt. Die Hochwasserfluten werden damit bereits an den Oberläufen beschleunigt und treffen mit den Fluten der Nebenflüsse zusammen.
Durch den Ausbau wurden den Flüssen auch die hochwasserregulierenden Überflutungsauen genommen. So sind an Elbe und Rhein vier Fünftel der ursprünglichen Überschwemmungsflächen durch Deichbau verloren gegangen; die Donau kann nur noch auf einer Strecke von 70 Kilometern frei fließen.
Die natürlichen Flussauen sind aber für unsere Landschaften von außerordentlichem Wert. Sie wirken bei Hochwasser als natürliches Regulativ, da sie beträchtliche Wassermengen zurückhalten, speichern und schließlich verdunsten und versickern lassen.
Maßnahmen zur Hochwasservorsorge
Eine Politik, welche die ökologischen Zusammenhänge ignoriert und vor allem auf Eindeichung sowie technische Flussbaumaßnahmen setzt, kann nicht zum Ziel führen. Die Hochwasservorsorge muss mit Natur- und Umweltschutzmaßnahmen Hand in Hand gehen. Vorbeugung und Vermeidung von Hochwasserereignissen müssen Vorrang vor neuen Eindeichungen, technischem Wasserbau und Schadensersatz haben. Die bereits vorhandenen rechtlichen Grundlagen zur Hochwasservorsorge müssen konsequent umgesetzt werden.
Der BUND fordert:
• Programme für Fließgewässerrenaturierungen im gesamten
Wassereinzugsgebiet der großen Ströme, damit Hochwasserwellen
nacheinander und niedriger abfließen.
• den Verzicht auf weitere naturzerstörenden Ausbaumaßnahmen wie
Staustufen, Kanalisierung, und Vertiefungen
• die konsequente Umsetzung von Konzepten zur Schaffung natürlicher
Überflutungsbereiche entlang der Flüsse
• die Novellierung des Bundeswasserstraßengesetzes mit dem Ziel, den
ökologischen Erfordernissen von Flüssen den Vorrang vor wirtschaftlichen
Nutzungsinteressen zu geben.
• die konsequente planerische und organisatorische Umsetzung der
Naturschutzbelange im Rahmen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie
• die Vermeidung von neuen Eindeichungen außerhalb von Siedlungen und die
Rückverlegung von Deichen ins Landesinnere
• eine Stärkung der Speicherkapazität der Böden durch eine naturgemäße Land-
und Forstwirtschaft, die standortgerechte land- und forstwirtschaftliche
Bewirtschaftung der Auen
Darüber hinaus ist die weitere Flächenversiegelung zu stoppen und durch geeignete Maßnahmen zur Entsiegelung die Regenwasserversickerung innerhalb der Siedlungen zu verbessern.
Die ausführlichen „BUND-Forderungen für einen ökologischen Hochwasserschutz“ als PDF-Download