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Das Transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V)

Die Mitgliedsstaaten der EU haben sich 1992 erstmalig im Vertrag von Maastricht für einen Aufbau von vereinheitlichten transeuropäischen Netzen im Bereich der Verkehrs-, Energie- und Teleinfrastruktur ausgesprochen. Damit sollte das Ziel eines verwirklichten Binnenmarktes, der den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt fördert, verfolgt werden. Im April 1994 legte dann die Europäische Kommission einen Vorschlag über Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) vor, welches bis 2010 schrittweise hergestellt werden soll. Dieses Netz beinhaltet neben Straßen, Eisenbahnstrecken, Flughäfen, usw. auch die Binnenwasserstraßen.

Prioritäten

Die Errichtung eines transeuropäischen Verkehrsnetzes soll die Verbindungen der bestehenden Netze auf internationaler Ebene stärken und Lücken schließen. Dazu hat die EU-Kommission eine Liste mit 30 vorrangigen Projekten erstellt, die noch vor 2010 in Angriff genommen werden sollen. Die Gesamtkosten werden mit 225 Milliarden Euro veranschlagt. Alle 30 Projekte wurden zu Vorhaben von gemeinsamem Interesse erklärt, damit der Bau der grenzüberschreitenden Abschnitte beschleunigt wird.

TEN-Leitlinien

Die Grundlage für den Aufbau eines TEN wurde 1996 mit Hilfe einer europäischen Rechtsvorschrift, den TEN-Leitlinien (TEN-Guidelines), geschaffen. Diese enthielten erste gemeinschaftliche Leitschemata für den Ausbau von Fernstraßen-, Schienen- und Schiffswegenetz. 2004 wurden diese Leitlinien erneut überarbeitet, danach soll TEN V bis zum Jahr 2020 89.500 km Strassen, 94.000 km Schienenstrecken und 11.250 km Binnenwasserstraßen umfassen. Zur Gewährleistung der Umsetzung der TEN-Leitlinien findet eine regelmäßige Berichterstattung durch die Europäische Kommission statt. Eine Zusammenfassung der Ziele, Inhalte und Realisierung der Projekte findet man in dem Text: „Transeuropäische Netze- Gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines Transeuropäischen Verkehrsnetzes“ in aktualisierter Form.

Das Binnenwasserstraßennetz

TEN Leitschema - Zum Vergrößern anklicken

Das transeuropäische Binnenwasserstraßennetz besteht vorrangig aus den vorhandenen Flüssen und Kanälen, sowie deren Verbindungen untereinander und beschränkt sich somit im Wesentlichen auf die bestehenden Strömungsgebiete. Mit flussbaulichen Maßnahmen zu Gunsten der Schifffahrt (d.h. Verbreiterung und Vertiefung des Flussbettes, sowie Neubau und Vergrößerung von Schleusen) soll eine Interoperabilität gewährleistet werden. Angestrebt werden Ausbauten entsprechend der Wasserstraßenklasse V, mindestens jedoch Klasse IV. Allein die Projekte dieses Teilbereichs umfassen ein Finanzvolumen von 14 Milliarden Euro bis zum Jahr 2010.

Finanzierung

Im Rahmen der Transeuropäischen Netze sind Investitionen von 600 Milliarden Euro vorgesehen, davon allein 225 Milliarden Euro für die prioritären Vorhaben. Die Deckung dieser entstehenden Kosten muss jedoch größtenteils durch nationale Mittel erfolgen, da sich die EU nur in geringem Maße an der Finanzierung beteiligt. Denn obwohl diese Projekte durch die EU mitfinanziert werden können, beträgt dieser Anteil maximal 50% für vorbereitende Studien und 10% für die tatsächlichen Baukosten. Stattdessen setzt die EU auf alternative Finanzierungsmethoden, wie z.B. öffentlich-private Partnerschaften („public-private partnerships“).

TEN in Deutschland

In Deutschland stehen im Rahmen der transeuropäischen Verkehrsnetze u.a. Autobahnerweiterungen, besonders in den neuen Bundesländern, und der Ausbau des Hochgeschwindigkeitsnetzes der Bahn zur Diskussion. Die Kosten zur Realisierung dieser Vorhaben belaufen sich insgesamt auf über 80 Milliarden Euro! Von den Prioritären Projekten der TEN befinden sich 3 zumindest teilweise in Deutschland. Dabei handelt es sich um die ICE-Verbindung Berlin-Nürnberg-München-Verona, die Hochgeschwindigkeitsverbindung Paris-Brüssel-Köln-Amsterdam- London und die sog. Betuwe-Bahnlinie.

Kritik

Viele in den TEN-Leitlinien verankerten Bestrebungen zeigen sich in der Umsetzung bereits vernachlässigt oder gar widerlegt. So verhindert z.B. der Ausbau parallel verlaufender Straßen, Schienennetze und Wasserstraßen eine optimale Nutzung aller Kapazitäten unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Vorteile. Dies bedingt unnötige Kosten und Umweltschädigungen. Vor allem werden die in den Leitlinien ausdrücklich verlangten Umweltverträglichkeitsprüfungen nur äußerst ungenügend und fahrlässig eingesetzt. Sinnvolle Nutzen - Kosten - Analysen bleiben aus, mit der Folge, dass z.B. enorme Summen in den Ausbau der TEN gesteckt werden, während sich die öffentlichen Verkehrsmittel aus Ressourcenmangel auf Ballungsräume konzentrieren müssen. Auch die wirtschaftliche und soziale Homogenisierung als ein Ziel der TEN hat sich bisher in der Praxis als nicht realisierbar erwiesen.

Flussausbau bis zum schwarzen Meer?

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Für die Flüsse, besonders in Osteuropa, stellt der anvisierte Ausbau für die Binnenschifffahrt eine unvergleichliche Umweltzerstörung dar. Auf Grund fehlender finanzieller Mittel sind die Flüsse in der Vergangenheit nicht ausgebaut worden, wodurch noch einzigartige Flusslandschaften erhalten geblieben sind. Mittels EU-Geldern soll nun der Ausbaustandard dem der West Europäischen Länder angeglichen werden. Der Verkehrsträger Binnenschiff hat unserer Ansicht nach jedoch in Osteuropa keine Zukunft, da das Binnenschiff traditionell ein Massentransportmittel ist und sich die Güterstruktur davon weg entwickelt und ein wichtige Voraussetzung für eine moderne Logistik fehlt: die Vernetzung in der Fläche.

 








Binnenschifffahrt auf lebendigen Flüssen

Der BUND lehnt einen weiteren Ausbau unserer Flüsse ab und fordert Renaturierungs- programme, um die in der Vergangenheit verursachten ökologischen Schäden zu korrigieren.

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